Bewerbungs­portal

Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Angehende Polizistin

Körperschmuck


Körperschmuck bei der Polizei

(Bitte füllen Sie das Formular 3 aus!)

Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich.
Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere:

  • Tätowierungen,
  • Piercings,
  • Skarifikationen,
  • Implantate und Vergleichbares.


Zum Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren führt eine körperliche Veränderung in der Regel in folgenden Fällen:
Verletzungsgefahr: Liegt vor, wenn durch den Körperschmuck (sichtbar oder nicht sichtbar) die Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen erhöht oder sogar erst begründet wird (z.B. Flesh Tunnel und Implantate)
Verfassungswidrigkeit/Diskriminierung: Gleichstellung, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung sind für die Polizei des Landes NRW verbindliche Handlungsleitlinien. Von der Gefahr einer Ansehensschädigung zu Lasten des Landes NRW ist insbesondere immer dann auszugehen, wenn das Motiv eines Körperschmucks (sichtbar oder nicht sichtbar) eine Darstellung zum Inhalt hat, die

  • Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnte,
  • rechts- oder linksradikal oder allgemein extremistisch ist,
  • sexistisch oder frauenfeindlich ist oder
  • allgemein entwürdigt und/oder diskriminiert,
  • Gewalt verherrlichend ist oder die Würde des Menschen verletzt,
  • geeignet ist, die Achtung, die Würde oder das Vertrauen in die rechtsstaatliche und neutrale Arbeit der Polizei zu beeinträchtigen

Ein Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne).

Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass Sie eine detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorlegen. Nur so ermöglichen Sie uns zu entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann.

Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt.
Hinsichtlich der Tätowierung von fremdsprachigen Wörtern bzw. Texten, würden wir Sie im Zweifelsfalle auffordern, eine Übersetzung des entsprechenden Textes durch einen beeidigten Übersetzer beizubringen.
Etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind selbst zu tragen.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Körperschmuck einen Eignungsmangel darstellt, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Personalwerberinnen/Personalwerber, deren Kontaktdaten finden Sie hier.