Bewerbungs­portal

Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Angehende Polizistin

Persönliche Voraussetzungen


Wer kann sich bei der Polizei NRW bewerben?

Bewerben kann sich grundsätzlich jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger.

Werden auch Bewerbende ohne EU-Staatsangehörigkeit angenommen?

Für Bewerbende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit gelten besondere Voraussetzungen. Hier muss für die Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis bestehen. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache spricht und wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist. Jede Bewerbung wird hier einzeln geprüft.

Welches Höchstalter gilt zur Einstellung?

Am Tag der Einstellung dürfen Sie das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt nicht für:

  • Soldatinnen/Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der Bewerbung noch keine sechs Monate zurück),
  • Bewerberinnen und Bewerber die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben, das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit,
  • Bewerberinnen und Bewerber die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundes-/Jugendfreiwilligendienst geleistet haben, das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit,
  • Bewerberinnen und Bewerber die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war, das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit, jedoch pro Kind/Angehörigem um höchstens drei Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre.

Wo liegen die Grenzwerte beim Body-Mass-Index?

Ihr Body-Mass-Index darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung nicht kleiner sein als 18 und nicht größer als 27,5.

Gibt es eine Mindestgröße?

Bei der Polizei NRW gilt für die Einstellung in den gehobenen Polizeidienst grundsätzlich eine Mindestkörpergröße von 1,63 m.
Bewerbenden, die eine Körpergröße unter 1,63 m aufweisen, soll zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen eines individuellen Tests den Nachweis zu erbringen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zu einer Beschränkung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt.
Dieses Testverfahren wird mit der Sporthochschule Köln nach wissenschaftlichen Standards entwickelt.
Mit einem erfolgreich absolvierten Test, der mit Blick auf eine vollumfängliche und sachgerechte polizeiliche Aufgabenwahrnehmung die dafür notwendigen physischen Anforderungen überprüft und sicherstellt, erhalten nun auch Bewerberinnen und Bewerber unter 1,63 m Körpergröße Zugang zum Auswahlverfahren für die Einstellung in die Polizei NRW.

Gibt es gesundheitliche Voraussetzungen?

Polizeidiensttauglichkeit: Weiterhin müssen Sie im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung als polizeidiensttauglich eingestuft werden. Bezüglich Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte können an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Entscheidend ist hier allein die polizeiärztliche Untersuchung im Rahmen des Auswahlverfahrens. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Vorgeschichte die Polizeidienstuntauglichkeit zur Folge hat, kann Ihnen ggf. die für Sie zuständige Personalwerberin/der für Sie zuständige Personalwerber weiterhelfen, deren Kontaktdaten finden Sie hier.

Sehfähigkeit: Bis zum 20. Lebensjahr benötigen Sie mindestens 50 % Restsehschärfe auf jedem Auge, ab dem 20. Lebensjahr genügt eine Sehschärfe von mindestens 30 %. Es gibt jedoch noch andere Sehbeeinträchtigungen, die eine Einstellung verhindern können (z. B. Farbsinnstörungen).
Sollte bei Ihnen eine Laseroperation der Augen zur Behandlung der Kurz- oder Weitsichtigkeit durchgeführt worden sein, muss ein augenfachärztliches Zeugnis über den komplikationslosen Heilungsverlauf, welches die nach den Empfehlungen der KRC (Kommission Refraktive Chirurgie) erforderlichen Angaben zur prä- und postoperativen Diagnostik und dem durchgeführten Operationsverfahren enthält, vorgelegt werden.
Ein solches Zeugnis darf frühestens sechs Monate nach der Laseroperation durch jede Augenärztin/ jeden Augenarzt angefertigt werden und muss vor der Einstellung eingereicht werden.
Die Kosten für dieses augenärztliche Zeugnis werden von uns nicht übernommen.

Der Untersuchungsumfang für das postoperative augenärztliche Zeugnis umfasst mindestens:

  • Untersuchung der Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie (mit Angaben zur Hornhautdicke)
  • Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe
  • Messung des Augeninnendruckes
  • Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte

Vorher sind augenärztliche Angaben über den präoperativen Korrekturbedarf und das durchgeführte Operationsverfahren vorzulegen.

Welche Fahrerlaubnis ist erforderlich?

Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres muss die Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe nachgewiesen werden. Auch begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle Führerscheininhaber spätestens bis zum 01.05. des auf die Einstellung folgenden Jahres die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.
Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.

Was ist mit geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen gemeint?

Am ersten Auswahltag findet ein Formalgespräch statt. In diesem Gespräch werden Sie u. a. gefragt, ob Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob Sie Schulden oder Verbindlichkeiten haben. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten, z.B. BAFÖG-Kredite oder Leasingverträge stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.

KANN ICH MICH ERNEUT BEWERBEN?

Sie dürfen für jeden Einstellungstermin (jährlich im September) nur einmal am Auswahlverfahren teilnehmen! Um Ihnen eine Verfahrenssicherheit gewähren zu können, endet der Bewerbungszeitraum immer Anfang Oktober des Vorjahres Ihres gewünschten Einstellungsjahres. Die genauen Stichtage entnehmen Sie bitte der Startseite (roter Infobalken im oberen Bereich!).