Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe Ihrer Bewerbung. Das Ziel ist eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und Dienstausübung zu ermöglichen.
Ihre ausgeübte Sportart sollte im Jahr Ihrer Einstellung bei der Polizei NRW eine olympische Disziplin sein. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Zugehörigkeit zu einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) (alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK)) oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2). In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportlerinnen und Sportler mit einer Landeskaderzugehörigkeit oder Mitglieder einer entsprechenden Auswahlmannschaft oder einer anderen Sportart in Betracht kommen. Die Festlegung der olympischen Disziplinen erfolgt durch die "Olympic Programm Commission" des IOC .
Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärstätigkeiten.
Damit wir prüfen können, ob Sie die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch nehmen können, füllen Sie bitte im Bedarfsfall das Formular 10 vollständig aus.