Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Sie benötigen ein einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses können Sie im Bürgerbüro Ihres Heimatortes beantragen. Das Führungszeugnis wird uns dann unmittelbar zugestellt.
Entstehende Kosten müssen durch Sie übernommen werden.