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Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Angehende Polizistin

Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres muss eine Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als Kopie nachgewiesen werden. Auch begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle Führerscheininhaber spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres der Einstellung die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.

Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.



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